Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsenergieausweis
Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
In Deutschland existieren zwei Arten von Energieausweisen, wobei nicht jeder Typ für jedes Gebäude zulässig ist. Eine Variante ist der sogenannte Verbrauchsausweis, bei dessen Erstellung der ermittelte Energieverbrauch eines Gebäudes zugrunde gelegt wird. Bei der zweiten Variante handelt es sich um den sogenannten Bedarfsausweis, dessen Grundlage der tatsächliche Energiebedarf des jeweiligen Gebäudes ist. Die Erstellung eines Verbrauchsausweises ist einfacher, jedoch ist er nicht für alle Gebäude zulässig. Um einen verbrauchsbasierten Energieausweis vorlegen zu dürfen, muss das betreffende Gebäude bestimmte Anforderungen erfüllen. Bei Nichtwohngebäuden besteht grundsätzlich Wahlfreiheit. Bei Wohngebäuden müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden darf. Bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten kann eine der beiden Ausweisarten ausgewählt werden. Handelt es sich bei dem betreffenden Gebäude jedoch um eines mit vier oder weniger Wohneinheiten, so wird die Wahlfreiheit vom Gesetzgeber eingeschränkt. In diesem Fall ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis nur dann zulässig, wenn der Bauantrag des Gebäudes frühestens am 1. November 1977 gestellt wurde, oder das Gebäude bei früherer Antragsstellung dennoch das Anforderungsniveau hinsichtlich der Wärmeschutzverordnung dieses Baujahres erfüllt.
Der Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis eines Gebäudes wird auf Grundlage der verbrauchten Energie der letzten drei Jahre oder Abrechnungsperioden erstellt. Hierbei kann es sich beispielsweise um den Gasverbrauch handeln, wenn das betreffende Gebäude mit einer Gasheizung beheizt wird. Auch die Tatsache, ob die Warmwasserbereitung des Gebäudes ebenfalls über diesen Energieträger vorgenommen wird, spielt bei der Berechnung des Energieverbrauchs eine Rolle. Da der Energieverbrauch eines Jahres auch davon abhängt, ob der Winter beispielsweise eher warm oder überdurchschnittlich kalt war, wird dies bei der Berechnung des Energiebedarfs in Form eines sogenannten Klimafaktors berücksichtigt. Für jede Region gilt hierbei ein jeweils eigener und standortbezogener Klimafaktor.
Der Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage der tatsächlichen energetischen Eigenschaften des betreffenden Gebäudes erstellt. Hierbei wird, nach gründlicher Inaugenscheinnahme des Gebäudes, der Energiebedarf in einem Berechnungsverfahren ermittelt. Ausschlaggebend für die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes können beispielsweise die Art der Fassadendämmung, die Ausführung der Fenster oder das Vorhandensein einer Dämmung des Daches sein. Die bei der Erstellung des Bedarfsausweises zugrunde gelegten Daten sind folglich unabhängig vom spezifischen Heizverhalten der jeweiligen Bewohner. Der bedarfsorientierte Energieausweis ermöglicht potentiellen Käufern oder Mietern zudem eine bessere Beurteilung der energetischen Schwachstellen der Immobilie, als dies bei einem verbrauchsorientierten Energieausweis der Fall wäre. Für Neubauten wird stets der bedarfsorientierte Energieausweis ausgestellt.