Legionellen im Trinkwasser durch Gutachter prüfen lassen
Infektionsgefahr durch Legionellen im Trinkwasser
Legionellen sind kleine, stabförmige Bakterien, welche sich in allen Arten von Gewässern vermehren können, insofern sie die passenden Lebensbedingungen vorfinden. Die Vermehrung von Legionellen hängt vor allem davon ab, wie hoch die Temperatur im Wasser ist.
Sie vermehren sich besonders gut bei Temperaturen zwischen 25 Grad und 50 Grad. Wobei sie sich auch bei etwas niedrigeren Temperaturen vermehren können, sollte das Wasser länger stehen.
Eine Infektion mit Legionellen erfolgt hauptsächlich über das Einatmen von Wasserdampf, wie z.B. in Duschen, Badewannen, Whirlpools, Sprenkler- oder Klimanlagen und als Folge davon kann es im schlimmsten Fall zu schweren Lungenentzündungen mit tödlichem Verlauf kommen.
Aus diesem Grund ist in der Trinkwasserverordnung in Deutschland vorgeschrieben, dass sämtliche Inhaber von Immobilie/n, welche über Vorrichtungen, die das Trinkwasser vernebeln (also z.B. sämtliche Duschen) verfügen, eine regelmäßige Kontrolle über das Vorhandensein von Legionellen durchführen müssen.
Regelungen der Trinkwasserverordnung in Bezug auf Legionellen
Die aktuelle Trinkwasserverordnung (Stand März 2016) sieht vor, dass in allen der Öffentlichkeit zugänglichen Immobilie/n eine jährliche Kontrolle durchgeführt werden muss. Bei welcher die Menge der vorhandenen Legionellen getestet wird.
Solche Einrichtungen sind z.B. Krankenhäuser, Schulen. Schwimmbäder, Hotels oder Kindergärten.
Darüber hinaus sind Besitzer von Mehrfamilienhäusern, welche diese vermieten ebenfalls dazu verpflichtet diese jährliche Kontrolle durchzuführen.
Dies gilt sowohl für private Hausbesitzer, Wohnbaugesellschaften oder Hausverwaltungen.
In der Trinkwasserverordnung sind bestimmte Werte festgelegt, welche nicht überschritten werden dürfen, damit die Anlage in Betrieb bleiben darf.
Messwerte für Legionellen im Trinkwasser
Der Gehalt an Legionellen wird in der Einheit KBE (Koloniebildende Einheit) gemessen und nur Werte, welche unter 100 KBE sind, gelten als unbedenklich.
Ist der Wert von 100 KBE überschritten, dann ist der Eigentümer der Immobilie dazu verpflichtet bauliche Maßnahmen einzuleiten, welche die Ausbreitung der Legionellen verhindern. Hierzu können z.B. Heiz- oder Kühlsysteme gehören, welche die Legionellen im Trinkwasser abtöten.
Sollte bei der Messung ein Wert von 10 000 KBE erreicht werden, dann dürfen die betroffenen Anlagen auf keinen Fall weiterverwendet werden, bis die Ursache für die Verbreitung der Bakterien gefunden und behoben ist. In so einem Fall ist es auch meist erforderlich sämtliche Rohre und Wasserbehälter chemisch zu reinigen.
Zwischen diesen beiden Werten gibt es noch verschiedene Abstufungen, welche unterschiedliches Handeln erforderlich machen.
Beratung und Kontrolle durch staatlich geprüfte Gutachter
Die jährliche Kontrolle des Legionellengehaltes im Wasser muss durch einen zertifizierten und anerkannten Sachverständigen auf dem Gebiet der Trinkwasserhygiene vorgenommen werden. Diese können entweder von staatlicher Stelle oder in Form eines Privatbetriebes arbeiten. Wichtig ist hierbei, dass der beauftragte Sachverständige ein DIN EN 17024 Zertifikat besitzt, welches garantiert, dass er die vom Staat geforderten Grundvoraussetzungen als Sachverständiger für Wasserhygiene erfüllt.
Da auch nur bestimmte eingetragene Institute für die Kontrolle des Legionellengehaltes im Wasser zugelassen sind, wird ein seriöser Sachverständiger auch nur mit einem solchen geprüften Institut zusammenarbeiten.
Sollte bei den Wasserproben der Maximalwert von 100 KBE überschritten sein, dann kann ein Gutachter unter Umständen auch dabei helfen, die Ursache im Rohrleitungsnetz oder den Wassertanks zu finden und eventuelle Baumaßnahmen vorschlagen, welche den Gehalt der Bakterien wieder reduzieren.