Erbschafts- und Schenkungssteuer • BSV-Express, Bausachverständigenbüro für Immobiliengutachten
Erbschafts- und Schenkungssteuer • BSV-Express, Bausachverständigenbüro für Immobiliengutachten
Erbschafts- und Schenkungssteuer • BSV-Express, Bausachverständigenbüro für Immobiliengutachten

Wissenswertes zum Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer

Um eine Immobilie innerhalb Ihrer Familie rechtmäßig und ohne hohe Steuerabgaben übertragen zu können, helfen Ihnen die entsprechenden Freibeträge. Aber wie funktionieren Schenkungs- und Erbschaftssteuer bei Immobilien und von welchen Indikatoren sind die entsprechenden Freibeträge abhängig?

So funktioniert die Erbschaftssteuer Ihrer Immobilie

Wie hoch die Steuer beim Vererben einer Immobilie ausfällt, hängt in erster Linie von den entsprechenden Freibeträgen ab. Diese wiederum orientieren sich am Verwandtschaftsgrad und steigen bei näherer Verwandtschaft.

Steuern sparen durch ein unabhängiges Wertgutachten für Immobilien

Die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer sind zwar fest definiert, aber den durch die Finanzbehörde festgelegten Wert Ihrer Immobilie können Sie durch eine unabhängige Einschätzung eines Immobiliengutachters prüfen lassen.

Unter diesen Umständen wird Ihre Immobilie steuerfrei

Mit Schenkungen können Sie zu Lebzeiten selbst darüber entscheiden, wer welche Besitztümer erhält, wodurch Sie viel Erbschaftssteuer sparen können.

Klären Sie erbliche Bestimmungen zu Lebzeiten

Um effektiv Steuern sparen zu können, sollten Sie bereits rechtzeitig organisieren, wohin Ihr Besitz später übertragen wird, damit sich nicht der Staat an Ihrem Erbe bereichert.

So funktioniert die Erbschaftssteuer Ihrer Immobilie

Wie hoch die Steuer beim Vererben einer Immobilie ausfällt, hängt in erster Linie von den entsprechenden Freibeträgen ab. Diese wiederum orientieren sich am Verwandtschaftsgrad und steigen bei näherer Verwandtschaft. Für Ehegatten beträgt dieser Freibetrag 500.000 Euro und für Kinder 400.000 Euro. Bei Enkeln als Erben sinkt dieser Wert bereits auf 200.000 Euro und bei den eigenen Eltern sogar auf nur 100.000 Euro. Sollte die Immobilie von einem anderen Erben übernommen werden, liegt der Freibetrag nur noch bei 20.000 Euro.Wie hoch Ihre Steuerpflicht bei Erben über dem Freibetrag ausfällt, ist von Ihrer erblichen Steuerklasse abhängig. In der ersten Steuerklasse stehen dabei nach dem Erbrecht die nächsten Verwandten, also Ehegatten, Kinder, Enkel und Eltern. Für diese fällt der Steuerpflichtbetrag vergleichbar gering aus.Am Beispiel einer Immobilie mit einem zu versteuernden Betrag nach Abzug der Freibeträge von 600.000 Euro ist eine 15-prozentige Abgabe des Wertes erforderlich. In der zweiten Steuerklasse, also für Geschwister, Neffen und Schwiegereltern, liegt der Prozentsatz bei gleichem Wert bereits bei 25 Prozent. Alle weiteren Erben werden letztendlich durch die dritte Steuerklasse repräsentiert, in der 30 Prozent des verbleibenden Betrags versteuert werden müssen. Umso höher der Restbetrag wird, desto höher steigt auch der entsprechende Prozentwert an.

Steuern sparen durch ein unabhängiges Wertgutachten für Immobilien

Die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer sind zwar fest definiert, aber den durch die Finanzbehörde festgelegten Wert Ihrer Immobilie können Sie durch eine unabhängige Einschätzung eines Immobiliengutachters prüfen lassen. Den Gutachter können Sie dabei selbst auswählen und mit einem anerkannten Wertgutachten die exakte Summe festlegen, welchen Wert Ihr Haus wirklich hat. Das Gesetz sieht dann vor, dass der nachgeprüfte Wert rechtsgültig ist und auch zur Berechnung der Steuer verwendet wird.Damit das Gutachten allerdings vom Finanzamt anerkannt wird, muss es fehlerfrei sein und darf keine inhaltlichen Lücken aufweisen. Wird aus dem Wertgutachten für Immobilien nicht eindeutig erkennbar, warum der zuerst kalkulierte Wert zu hoch ist, kann der entsprechende Änderungsantrag nicht angenommen werden.

Unter diesen Umständen wird Ihre Immobilie steuerfrei

Mit Schenkungen können Sie zu Lebzeiten selbst darüber entscheiden, wer welche Besitztümer erhält, wodurch Sie viel Erbschaftssteuer sparen können. Der Unterschied zur Erbschaftssteuer ist beispielsweise, dass der Freibetrag alle zehn Jahre zurückgesetzt wird, sodass Sie Ihren Verwandten mehrfach steuerfrei Geld überweisen können.Bei Immobilien können Sie sogar noch klarer von einer Schenkung profitieren. Wohnen Ihr Gatte oder Ihre Kinder anschließend mehr als 10 Jahre in diesem Haus, ohne es zu verkaufen oder enteignet zu werden, ist die Immobilie frei von jeglicher Erbschaftssteuer. Achten Sie allerdings darauf, dass diese Sonderregelung nur bis zu einer Größe von 200 Quadratmetern gültig ist.

Klären Sie erbliche Bestimmungen zu Lebzeiten

Um effektiv Steuern sparen zu können, sollten Sie bereits rechtzeitig organisieren, wohin Ihr Besitz später übertragen wird, damit sich nicht der Staat an Ihrem Erbe bereichert. Besonders bei Immobilien kann es in dieser Hinsicht hilfreich sein, vorab den Wert des Hauses zu ermitteln und die Immobilie rechtzeitig an Ihre Verwandten zu übertragen. So umgehen Sie Erbschafts- und Schenkungssteuer für Immobilien und lassen Ihre Verwandten von Ihrem Besitz profitieren.