Der Gebäudestatus
Jeder Immobilienbesitzer sollte alle wichtigen Informationen zu seiner Immobilie aufbewahren.
Jede Information über eine Immobilie ist von großem Nutzen. Durch unsere berufliche Tätigkeit wissen wir, dass sehr viele Eigentümer keine oder nur unvollständige Unterlagen von ihrer Immobilie vorweisen können.
Leider fehlen oft schon primäre Daten wie Baujahr, Grundstücksgröße oder Angaben zur Wohnfläche und müssen beim Bauamt erfragt werden.
Das ist kein großes Problem, wenn das Amt alle relevanten Unterlagen archiviert hat. Bei älteren Häusern kommt es aber vor, dass bei den Ämtern keine Baupläne und auch keine sonstigen Unterlagen vorhanden sind. Dann muss das Baujahr geschätzt und eine Wohnflächenberechnung durchgeführt werden.
Die Gebäudedokumentation
Aktuell ist nicht sichergestellt, dass die Behörden Bauunterlagen archivieren. In Berlin ist bereits jetzt jeder Bauherr selbst für die Archivierung verantwortlich.
Als Haus- oder Wohnungsbesitzer sollten Sie für Ihre Immobilie möglichst einen „Personalausweis und Lebenslauf“ vorweisen können. Damit ist eine Aufstellung der Immobiliendaten und eine lückenlose Dokumentation gemeint.
Mit diesen Unterlagen können Sie jederzeit alle wichtigen Informationen abrufen und belegen.
Die Gebäudedokumentation sollte im Idealfall alle Daten zum Immobilienobjekt umfassen.
Das sind beispielsweise folgende Angaben:
Baujahr / Baugenehmigungen / Baupläne / Wohn- und Nutzflächenberechnungen, auch für Garagen und Nebengebäude.
Berechnungen der Bruttogrundflächen / Nachweis gezahlte Erschließungsbeiträge / Baulasten-Altlastenverzeichnis / Umbaumaßnahmen / Modernisierungsmaßnahmen und zugehörige Nachweise / Rechnungen / Wartungsverträge / Gebäude-Versicherungsunterlagen / Flurkarte / Flurnummer / Grundstücksgröße / Grundbuchauszug.
Eingetragene Lasten: z.B. Wegerecht / Erbbaurecht / Wohnrecht / Nießbrauch / Miteigentumsanteil / Mietverträge / Protokolle Eigentümerversammlungen / Energieausweis …
Gern helfen wir Ihnen bei der Erstellung einer solchen Gebäudedokumentation und nehme auf Wunsch auch jede Aktualisierung in Ihre Bestandsunterlagen auf.
Diese persönlichen Unterlagen dienen Ihnen dann als Nachweis für alle Immobilienangelegenheiten wie Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen, bei Versicherungen, Banken, Ämtern, Notaren, Rechtsanwälten, im Falle von Scheidung, Erbschaftsangelegenheiten, Schenkungen, bei Verkauf und als Grundlage für eine Immobilienwertermittlung und ein Wertgutachten.
Die Immobilienbewertung
Bewertungssachverständige führen umfangreiche Immobilien-Marktwertermittlungen durch, bei denen der Verkehrswert einer Immobilie bestimmt wird. Diese Wertermittlungen sind nicht mit einer Immobilien-Schätzung zu vergleichen, da der Wert der Immobilie hierbei gewissenhaft berechnet wird. Dabei werden alle wertbestimmenden Daten einbezogen und mit Anwendung des BauGB, der Immo Wert V 2010, SW-RL und BRW-RL nach Sachwert- Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren berechnet.
Immobilienwertermittlungen durch einen Sachverständigen, auch als Gutachter bezeichnet, finden durch einen Ortstermin statt.
Wir empfehlen Ihnen, eine Immobilienbewertung immer mit Objektbesichtigung durchzuführen, da die individuellen Merkmale des Grundstückes und die objektspezifischen Besonderheiten sowie Modernisierungsmaßnahmen, eventuelle Baumängel oder Schäden am Objekt bei einer ordnungsgemäßen Bewertung berücksichtigt werden müssen.
Das Sachverständigen-Gutachten
Dabei unterscheidet man zwischen Kurz- und Verkehrswertgutachten.
Das Kurzgutachten ist im privaten Bereich oft ausreichend. Es findet Anwendung bei Kauf und Verkauf von Immobilien und dient dabei als Grundlage für die Kaufpreisverhandlung. Meist reicht ein Kurzgutachten auch zur Vorlage bei Banken zur Finanzierung, es eignet sich zur Vermögensübersicht und Wertbestimmung für die Gebäude-Versicherung.
Das Verkehrswertgutachten wird auch als Gerichtsgutachten oder Vollgutachten bezeichnet und entspricht den gerichtlichen Anforderungen und ist somit rechtlich bei Behörden oder Ämtern anerkannt. Bei jedem Verkehrswertgutachten werden alle für die Marktwertermittlung relevanten Daten geprüft und notwendige Auskünfte bei den Ämtern eingeholt.
Das Verkehrswertgutachten dient als Nachweis für alle Immobilienangelegenheiten – bei Ämtern, Notaren, Rechtsanwälten, im Fall von Scheidung, Erbschaftsangelegenheiten und Schenkungen.
Die Gebäude-Versicherung
Es ist wichtig, dass Sie eine Unterversicherung vermeiden.
Der Sachverständige errechnet für Sie den aktuellen Neubauwert Ihres Gebäudes.
Hierbei wird der Neubauwert ohne Grundstück berechnet.
Gern sind wir Ihnen dabei behilflich, den richtigen Gebäudewert für Ihre Versicherung zu bestimmen.
Der Kauf und der Verkauf einer Immobilie
Wichtig für Sie als Immobilien-Käufer
Lassen Sie sich immer durch einen Experten beim Immobilienkauf beraten!
Eine Immobilienkaufberatung ist günstig und Sie vermeiden böse Überraschungen. Wenn Sie ein Auto erwerben, lassen Sie es auch erst einmal durchchecken. Sie sollten kein Risiko eingehen und nicht „die Katze im Sack“ kaufen.
Außerdem erfahren Sie vom Sachverständigen den geschätzten Verkehrswert der Immobilie und zahlen nicht zu viel für Ihr Wunschobjekt.
Durch eine Immobilienkaufberatung können Sie sich eventuellen Ärger und auch Geld sparen.
Wichtig für Sie als Immobilien-Verkäufer
Für einen erfolgreichen Immobilienverkauf lassen Sie sich am besten vom Sachverständigen für Ihre Immobilie ein Wertgutachten erstellen.
Mit einem unabhängigen neutralen Gutachten überzeugen Sie Ihre Kauf-Interessenten. Dabei ist der Kostenfaktor gering im Vergleich zum Nutzen, da Ihr persönliches Gutachten Ihnen als Argumentationsgrundlage für Ihre erfolgreiche Kaufpreis-Verhandlung dient.
Verkaufen Sie Ihre Immobilie zum richtigen Preis in angemessener Zeit.
Hiermit haben Sie einen Überblick der wichtigsten Leistungen eines Sachverständigen für Immobilienbewertung.
Für Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir sind für Sie deutschlandweit tätig und freuen uns auf Ihre Anfrage.
Daniela Gutsche, Bausachverständige für Immobilienbewertung
Dieser Beitrag erschien WOHNUNG & HAUS, das Magazin für den Wohnungs-, Haus- und Grundeigentümer, Ausgabe 4/2017.