Ist Ihre Immobilie ausreichend versichert?
Durch ein Gutachten den Hauswert ermitteln lassen
Ein entsprechendes Gutachten für die Gebäudeversicherung wird von einem Immobiliensachverständigen erstellt. Ein Sachverständiger wird die Immobilie zeitnah bewerten, damit der Wert einer Gebäudeversicherung festgestellt werden kann. Der genaue Zustand der Immobilie wird hierbei ermittelt, um den Versicherungswert festzulegen. Hierbei wird der Neubauwert ohne Grundstück berechnet.
Eine Unterversicherung ist zu vermeiden
Beim Abschluss einer Gebäudeversicherung ist zu beachten, dass eine Unterversicherung vermieden wird. Wenn zum Beispiel nur 60 % des tatsächlichen Wertes der Immobilie versichert sind, werden auch nur 60 % des vorhandenen Schadens geleistet. Und dies kann finanziell fatale Folgen haben. Deshalb sollte jeder Immobilienbesitzer seine Versicherungssumme regelmäßig überprüfen, um nicht unterversichert zu sein. Vor allem wenn Modernisierungen, Renovierungen oder Umbauten vorgenommen wurden, ist solch eine Überprüfung der Versicherungssumme angesagt.
Welche Leistungen übernimmt eine Gebäudeversicherung?
Eine Gebäudeversicherung übernimmt Schäden durch:
Die Gebäudeversicherung ist somit auch gleichzeitig eine Kombination aus Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung. Somit werden auch Schäden, die durch Brandstiftung, beschädigte Wasserleitungen oder Blitze entstanden sind, von der Versicherung reguliert.
Der sinnvolle Abschluss einer Gebäudeversicherung
Wie sinnvoll eine Gebäudeversicherung ist, zeigt sich erst beim Eintreten eines Schadenfalles. Die Kosten können bis ins Unermessliche steigen und den Hausbesitzer in den finanziellen Ruin treiben. Nach einem Schaden werden die Kosten für Instandsetzungen und Reparaturen von der Gebäudeversicherung übernommen. Sollte das versicherte Gebäude, durch den entstandenen Schaden, nicht mehr zu retten sein, übernimmt die Gebäudeversicherung auch die Kosten für den Abriss des Hauses. Damit verbunden sind auch die Aufräumarbeiten sowie die Sicherung des Grundstücks. Muss das Haus abgerissen werden, übernimmt die Gebäudeversicherung dann auch den kompletten Neubau (hier zum aktuellen Neuwertpreis). Das Honorar für den Architekten wird ebenfalls von der Versicherung übernommen. Zudem wird auch die Miete für die zwischenzeitliche Unterkunft, bis zur Fertigstellung des Neubaus, von der Gebäudeversicherung übernommen. Somit ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung nicht nur empfehlenswert, sondern auch sehr sinnvoll.
Elementarschäden müssen extra versichert werden
Wie bereits erwähnt, kommt die Gebäudeversicherung für Schäden auf, die durch Feuer, Sturm, Hagel und Wasser entstanden sind. Doch Schäden, die durch Naturgewalten ausgelöst wurden, sind in der allgemeinen Gebäudeversicherung nicht enthalten. Auch in Deutschland gibt es immer öfter orkanartige Stürme, so dass hier eine Gebäudeversicherung mit Elementarschutz den entstandenen Schaden übernimmt. Doch was genau fällt unter Elementarschäden? Schäden, die durch Naturgewalten verursacht werden, wie zum Beispiel Erdsenkung, Orkanstürme, Überschwemmungen und Lawinen, gelten als Elementarschäden. Sturm- und Hagelschäden sind zwar auch in der Gebäudeversicherung mitversichert, doch nicht jeder durch Wind verursachte Schaden ist versichert. Sturmschäden müssen eine Gebäudeversicherung mit Elementarschutz enthalten, da ein Sturm erst ab einer Windstärke 8 von der Versicherung anerkannt wird.
Fazit
Wer seinen Wert der Immobilie optimal versichern möchte, sollte beim Abschluss einer Gebäudeversicherung eine Unterversicherung vermeiden. Ebenso sollte eine Gebäudeversicherung mit Elementarschutz abgeschlossen werden. Damit hat sich der Immobilienbesitzer optimal abgesichert und bleibt vor bösen finanziellen Überraschungen verschont. Ebenso sollte sich jeder, der eine Immobilie besitzt, ein Immobilienwertgutachten von einem Immobiliengutachter erstellen lassen.